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Rattenbefall

Einen Rattenbefall melden

Sollte sich ein Rattenbefall auf öffentlichem Grund befinden, der dem Gesundheitsamt gemeldet wird, geben wir dieses an Immobilien Bremen weiter, die dann wiederum ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen damit beauftragen, gegen den Rattenbefall vorzugehen. Alles was den privaten Bereich betrifft, ist laut §§16/17 IfSG (Infektionsschutzgesetz) der Grundstückseigentümer oder der Nutzungsberechtigte für die Beseitigung eines Rattenbefalls zuständig.

Das Gesundheitsamt ist, was den Schädlingsbefall betrifft, eine beratende, keine ausführende Behörde.
Sollten die Nager aufgrund einer z.B. Vermüllung angelockt werden, ist auf privatem Grund der Infektionsschutz Ordnungsamt (Vermüllung, wodurch unwillkürlich Ratten angelockt werden), sowie auf öffentliche und in einem gewissen Vermüllungsgrad für Privatgrundstücke die Bremer Stadtreinigung (Vermüllung) dafür zuständig, gegen den Missstand vorzugehen.

Kontaktdaten dazu sind Ordnungsamt infektionsschutz@ordnungsamt.bremen.de, sowie für die Bremer Stadtreinigung info@dbs.bremen.de. Auf öffentlichem Grund, wie bereits angesprochen, findet Immobilien Bremen seine Zuständigkeit, gegen einen Schadnagerbefall vorzugehen schaedlinge@immobilien.bremen.de. Sollten die Nager aus der öffentlichen Kanalisation entweichen, findet hanseWasser hier seine Zuständigkeit unter kontakt@hanseWasser.de gegen einen Rattenbefall vorzugehen.

Befindet sich ein Rattenbefall auf privatem Grund und man möchte diesen durch ein professionelles IHK geprüftes Schädlingsbekämpfungsunternehmen beseitigen lassen, finden Sie die benötigten Kontaktdaten unter www.vfoes.de (Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung e.V.) telefonische Sprechstunde Mittwochs von 08:00-13:00 Uhr unter 0201-5209550 oder unter Deutscher Schädlingskämpfer-Verband e.V. info@dsvonline.de Tel.:05451-5072446.

Blumenthaler Rathaus · Peter Nowack