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Globalmittel

In § 32 III und IV i. V. m. § 10 I Nr.1 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter (BeirG) wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass im Haushaltsplan der Stadtgemeinde Bremen für jeden Beiratsbereich finanzielle Mittel beim jeweilig zuständigen Ortsamt zu veranschlagen sind. Der Einsatz von Beiratsmitteln ist möglich bei:

  • stadtteilbezogenen Maßnahmen
  • verkehrslenkenden, -beschränkenden und -beruhigenden Maßnahmen, soweit diese stadtteilbezogen sind
  • der Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen im Stadtteil
  • Abschluss und Pflege von stadtteilorientierten Partnerschaften, soweit gesamtstädtische Interessen nicht entgegenstehen
  • der Planung und Durchführung eigener stadtteilorientierter sozial-, kultur- und umweltpolitischer Projekte

Beiräte entscheiden über die Verteilung der ihnen nach einem festgelegten Schlüssel zugewiesenen Globalmittel in eigener Verantwortung. Da die Beiratsmittel jedoch erst durch die Beschlussfassung durch die Bürgerschaft zur Verfügung stehen, kann ein eigenes Budgetrecht hieraus nicht abgeleitet werden. So kann sich die Summe der Globalmittel eines Beirates auch von Jahr zu Jahr ändern.

Die Summe der Globalmittel eines Beiratsbereiches berechnet sich nach Einwohnerzahl, nach der Anzahl der Straßenkilometer und vielen anderen, unterschiedlich gewichteten Stadtteilindikatoren.

Einen Globalmittelantrag können alle VertreterInnen von Einrichtungen, Vereinen oder Initiativen eines Beiratsbereiches stellen.

Die Globalmittel des Beirates Blumenthal für 2024 sollen in zwei Raten vergeben werden.

Die Frist zur Vergabe in der ersten Rate endet am 15.03.2024. Die Globalmittel der ersten Rate wird in der Sitzung im April am 15.04.2024 in der öffentlichen Beiratssitzung vergeben.

Die Vergabe der restlichen Mittel erfolgt in der Sitzung im Oktober, am 23.10.2024. Anträge bis zum 15.09.2024 werden berücksichtigt.

Gemäß Beschluss des Senats der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2013 wird
die Bewilligung der Anträge auf Gewährung einer Zuwendung ab dem Jahr 2014 mittels einer Eingabe der Antragsdaten in eine zentrale Zuwendungsdatenbank geprüft.
Die Antragstellung erfolgt mittels eines Formulars, um sicherzustellen, dass für alle Antragsteller im weiteren Verfahren die gleichen Voraussetzungen hinsichtlich der Beibringung von Antragsunterlagen gelten.
Die Antragsdaten werden aufgrund der Angaben in diesem Antrag erhoben.

Den Antrag an den Beirat Blumenthal erhalten Sie persönlich beim Ortsamt. Sie haben auch die Möglichkeit, die Formulare direkt auf dieser Homepage abzurufen:

und auszufüllen (beachten Sie hierbei bitte, dass auch ein online ausgefüllter Antrag handschriftlich unterschrieben werden muss!. Beachten Sie hierbei bitte die Unterschriftsberechtigung gemäß Ihrer Satzung und Eintragung im Vereinsregister!

  • Bitte fügen Sie dem Antrag bei:
  • (zwei) Kostenvoranschläge / Vergleichsangebote
  • die Vereinssatzung und
  • einen aktuellen Vereinsregisterauszug, aus dem hervorgeht, wie die genaue Vereinsbezeichnung lautet und wer den Verein in Rechtsangelegenheiten vertreten darf.

Nach Beendigung Ihres Projektes senden Sie uns bitte Ihren

Bei inhaltlichen Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Ortsamt.

Füllen Sie den Antrag aus und senden ihn wieder zurück an das Ortsamt Blumenthal. Von dort aus werden die Anträge an den Beirat weitergeleitet.

Weitere Formulare:

Die Mitglieder des Beirates Blumenthal begutachten und erörtern die eingegangenen Anträge und fassen dazu Beschlüsse über die Höhe der Zuwendung bzw. über die Berücksichtigung eines Antrages. Es kann dabei durchaus zu negativen Entscheidungen kommen. Da der Entscheidung über die Vergabe der Globalmittel ein politischer Beschluss des Beirates zugrunde liegt, besteht kein Rechtsanspruch. Um bei schwer zu beurteilenden Anträgen zu einer Entscheidungsfindung zu gelangen, hat der Beirat auch die Möglichkeit, sich über die Projekte von den AntragstellerInnen informieren zu lassen. Die Vergabe von Globalmitteln unterliegt darüberhinaus auch haushaltsrechtlichen Vorgaben.

Nach der Beschlussfassung im Beirat werden die Bewilligungsbescheide vom Ortsamt an die AntragstellerInnen verschickt.

Ganz wichtig, um das Geld zu erhalten: Sie müssen das beigefügte Formular zum Mittelabruf / Rechtsmittelverzicht unterschrieben an das Ortsamt Blumenthal zurücksenden. Erst dann kann der Betrag ausgezahlt werden.